Elternkarenz

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Expert*innentätigkeit

Text

„Als Karenz wird der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts bezeichnet. Auf Karenz besteht ein Rechtsanspruch, die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann die Karenz daher nicht verweigern.“

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  • Wien, Österreich
  • Vienna
  • Austria
Veröffentlicht Von: Adnan Balcinovic | Universität für Angewandte Kunst Wien | Veröffentlicht Am: 16. Januar 2025, 20:54 | Geändert Am: 05. Februar 2025, 11:07