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Abseits von musealen Sammlungen, die häufig durch ihr reges Ausstellungswesen in der breiten Bevölkerung präsent sind, geraten auch universitäre Sammlungen zunehmend in den Blickpunkt allgemeinen Interesses. Dies hat nicht nur mit ihrem spannenden, umfangreichen und viele Themenbereiche umfassenden Bestand zu tun, sondern auch mit der besseren Zugänglichkeit auf Grund professionellerer Inventarisierung sowie zunehmender Digitalisierung. Als Folge davon sind Gegenstände aus diesen bedeutenden Kollektionen immer häufiger in Ausstellungen zu bewundern – nicht nur in Österreich, sondern vor allem auch international! Objekte aus Sammlungen, die in öffentlichem Eigentum stehen, unterliegen per Gesetz dem Denkmalschutz. Dazu – und dies ist kaum jemandem bewusst – zählen ebenso die universitären Sammlungsbestände. Dem entsprechend gelten auch hier bestimmte rechtliche Grundlagen. Vortragender: Daniel Resch, stv. Abteilungsleiter der Abteilung für bewegliche Denkmale und internationaler Kulturgütertransfer, gibt einen Überblick über Rechte und Pflichten, – insbesondere im Leihverkehr, aber auch in welchen Fällen das Bundesdenkmalamt als Partner in der langfristigen Erhaltung der Kulturgegenstände Unterstützung leisten kann!